die
Einrichtungsgegenstände pfleglich behandeln
sich im Schulhaus leise und rücksichtsvoll
bewegen
die Klassensäle
und die Flure in Ordnung halten
Energie sparen helfen (Licht, Wasser,
Fenster, Türen)
elektronische Spielsachen zu Hause lassen
Außenbereich:
die Ruhezonen und die verschiedenen
Spielbereiche beachten
Ruhezone: Atrium
Spielbereich:
Reifen, Schlange, Rutschbahn, Klettergerüst und Wiese am Atrium
Hof: Ball- und
Laufspiele
Hof und Gelände sauber halten
Blumen und Pflanzen pfleglich behandeln
sich bei starkem Regen in den
Klassenräumen, auf den Fluren und in der Vorhalle aufhalten
nicht in der Fahrradhalle spielen
das Schulgelände während der Pausen nicht
verlassen
Toiletten:Toiletten sauber und
ordentlich verlassen; sie sind kein Spielplatz
Turnhalle: um Unfälle zu
vermeiden,Begleitung der Lehrer/innen gehen.
3.Teilnahme an Unterricht
und Schulleben
Entschuldigung bei
Erkrankung
Erkrankte Kinder sind
am Tag der Erkrankung zum
Schulbeginn zu entschuldigen:
- Nachricht
über Mitschüler
- Anruf
im Sekretariat ( Tel. 6146 ab 8.00 Uhr)
Die schriftliche
Krankmeldung wird beim Wiedererscheinen
dem Klassenlehrer vorgelegt (auch wenn zu Beginn telefonisch
entschuldigt
wurde).
Regeln für Beurlaubung
Der Klassenlehrer kann
Beurlaubungen bis zu 3 Tagen
aussprechen.
Diese Beurlaubung muss frühzeitig
vor dem
Fehlen des Schülers schriftlich beantragt werden.
Eine längere
Beurlaubung ist beim Schulleiter zu beantragen.
Nur in dringenden
Ausnahmefällen kann eine
Freistellung vom Unterricht vor oder nach den Ferien von der
Schulleitung
gewährt werden.
Teilnahme an Schulveranstaltungen außerhalb
der
Unterrichtszeit
Auch außerhalb der
festen Unterrichtszeiten ist die
Teilnahme an Schulveranstaltungen, die von der Schule angesetzt sind,
für
alle Schüler
verpflichtend (z.B.
Schulfest, Teilnahme an Wettbewerben u.ä.).
Die Nichtteilnahme ist
schriftlich zu begründen.
Betreuung bei
abweichenden Unterrichtszeiten
Wenn Unterricht
ausfallen muss oder aus anderen Gründen
abweichende Unterrichtszeiten festgesetzt sind, wird eine Betreuung für
Schüler
gewährleistet, die nicht zu Hause bleiben können.
Schulweg
Im 1.
Schuljahr gehen die Kinder zu Fuß in die Schule.
Aus Sicherheitsgründen
sollten sie
ermuntert werden, in Kleingruppen zu gehen. Möchten Sie Ihre Kinder
begleiten,
so begleiten Sie sie möglichst zu Fuß und nicht mit dem Auto. Die
Parksituation
vor der Schule ist dramatisch, wenn viele Kinder mit dem Auto gebracht
werden.
Im 2. und
3. Schuljahr können die Kinder mit Erlaubnis der Eltern mit
dem Roller in die Schule kommen.
Im 4.
Schuljahr können die Kinder mit dem Roller oder nach bestandener
Fahrradprüfung mit dem Fahrrad kommen (mit Erlaubnis der Eltern).
Roller oder Fahrrad
sind in der
Fahrradhalle abzustellen und abzuschließen.
4. Mitarbeit und
Beteiligung der Eltern
Das Zusammenleben in der Schule wird
begünstigt, wenn
Eltern und Lehrer sich
gegenseitig unterstützen und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Kinder können sich
leichter orientieren, wenn
sie
einheitliche Regeln und Grenzen aufgezeigt bekommen. Dazu ist es
wichtig, dass
Erziehungsziele und Regeln für das Zusammenleben mit den Eltern
gemeinsam
besprochen und sowohl zu Hause als auch in der Schule eingehalten
werden.
Es stärkt das
Selbstwertgefühl der Kinder, wenn
Eltern
aktiv am Schulleben teilnehmen. Das zeigt sich durch den Besuch von Elternabenden, Sprechstunden , Elternsprechtagen und
der Mitwirkung an Klassenfesten und
Schulfesten.
Für die Klasse kann es
sehr bereichernd sein, wenn
Eltern
sich mit ihren Fähigkeiten und ihrem Wissen zu bestimmten
Unterrichtsthemen
einbringen
Selbstständige
Kinder haben es in der Schule und im Leben leichter.
Das
Selbstständigwerden
der Kinder kann von Eltern
erheblich unterstützt werden, indem sie folgende Pflichten begleiten
und unterstützen, aber keinesfalls dem Kind abnehmen:
-
die
Arbeitsmaterialien in der Schule dabeihaben
-
die
Hausaufgaben regelmäßig anfertigen
-
pünktlich zur
Schule kommen.
Insgesamt sollen sie eine positive Grundhaltung zur
Schule
bei den Kindern fördern.
5. Mitarbeit und
Beteiligung der
Kinder am Schulleben
Kinder
übernehmen kleine Dienste in
der Klassen- und Schulgemeinschaft.
Kinder
beraten in regelmäßigen Abständen in Kinderkonferenzen über wichtige
Angelegenheiten im
Schulleben. Die Leitung übernimmt eine Lehrkraft.
Zur Kinderkonferenz
sendet jede
Klasse ein Kind im Wechsel.
6.
Diese Schulregeln wurden in Zusammenarbeit von Kindern,
Eltern
und Lehrkräften erarbeitet.
Sie gelten ab dem
Zeitpunkt ihrer Verteilung.
Die Kinderkonferenz hat
zusätzlich eine Kurzform über Verhaltensregeln für alle Schülerinnen
und Schüler zusammengestellt.
Unsere Hausordnung als PDF Dokument < Download
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