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Hausordnung

Die Hausordnung an unserer Schule

Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich

Vorwort
Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen:

 Kinder und Erwachsene
 Mädchen und Jungen
 Große, Kleine und Farbige
 Dicke und Dünne

So verschieden und trotzdem gleich.

Deshalb lasst uns fair, rücksichtsvoll, hilfsbereit und ehrlich sein. Um gut miteinander zu leben, brauchen wir Toleranz und keine Gewalt. Nur so können sich alle wohlfühlen und gut arbeiten.

Um diese Ziele zu erreichen, brauchen wir eine bestimmte Ordnung und vereinbarte Regeln.

  1. Zeitlicher Ablauf des Unterrichtsmorgens

    Der Schultag beginnt mit einem offenen Anfang ab 7.35 Uhr. Alle Schülerinnen und Schüler kommen direkt in den Klassensaal, der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr.

Tägliche Unterrichtszeiten

  Klasse 1 und 2 Klasse 3 und 4
abweichend
 
1. Stunde 7.50 – 8.40 Uhr   Pause( variabel)
  8.40 – 8.45 Uhr    
2. Stunde 8.45 – 9.10 Uhr    
  9.10 – 9.25 Uhr   Gemeinsames betreutes Frühstück
  9.25 –   9.40 Uhr   Spielpause Hof
2. Stunde (b) 9.40 – 10.05 Uhr    
3. Stunde 10.05 – 10.55 Uhr    
  10.55 – 11.10 Uhr   Spielpause Hof
4. Stunde 11.10 – 11.50 Uhr 11.10 – 12.00 Uhr  
    12.00 – 12.10 Uhr Pause (variabel)
5. Stunde
  12.10 – 12.50 Uhr  
Gesamt-Unterrichtszeit 190 Minuten 240 Minuten  
Pausenzeit 50 Minuten 60 Minuten  

 

Betreuende Grundschule

Für die Kinder des 1. bis 4. Schuljahres wird in der Zeit von 11.50 – 14.30 Uhr eine Betreuung in der Grundschule angeboten.

Träger der Betreuung ist die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim. Eine schriftliche Anmeldung ist dort erforderlich (Anträge hierfür gibt es in der Schule). Für die Betreuende Grundschule wurde eine gesonderte Hausordnung erstellt.

  1. Verhalten in den verschiedenen räumlichen Bereichen der Schule

    Die folgenden Regeln erleichtern das Zusammenleben in der Gemeinschaft:

    Innenbereich:

  • die Einrichtungsgegenstände pfleglich behandeln
  • sich im Schulhaus leise und rücksichtsvoll bewegen
  • die Klassensäle und die Flure in Ordnung halten
  • Energie sparen helfen (Licht, Wasser, Fenster, Türen)
  • elektronische Spielsachen zu Hause lassen


Außenbereich:

  • die Ruhezonen und die verschiedenen Spielbereiche beachten
  • Ruhezone: Atrium
  • Spielbereich: Reifen, Schlange, Rutschbahn, Klettergerüst und Wiese am Atrium
  • Hof: Ball- und Laufspiele
  • Hof und Gelände sauber halten
  • Blumen und Pflanzen pfleglich behandeln
  • sich bei starkem Regen in den Klassenräumen, auf den Fluren und in der Vorhalle aufhalten
  • nicht in der Fahrradhalle spielen
  • das Schulgelände während der Pausen nicht verlassen


Toiletten:Toiletten sauber und ordentlich verlassen; sie sind kein Spielplatz

Turnhalle: um Unfälle zu vermeiden,Begleitung der Lehrer/innen gehen.

3.Teilnahme an Unterricht und Schulleben
Entschuldigung bei Erkrankung

Erkrankte Kinder sind am Tag der Erkrankung zum Schulbeginn zu entschuldigen:
– Nachricht über Mitschüler
– Anruf im Sekretariat ( Tel. 6146 ab 8.00 Uhr)

Die schriftliche Krankmeldung wird beim Wiedererscheinen dem Klassenlehrer vorgelegt (auch wenn zu Beginn telefonisch entschuldigt wurde).

Regeln für Beurlaubung

Der Klassenlehrer kann Beurlaubungen bis zu 3 Tagen aussprechen.

Diese Beurlaubung muss frühzeitig vor dem Fehlen des Schülers schriftlich beantragt werden.

Eine längere Beurlaubung ist beim Schulleiter zu beantragen.

Nur in dringenden Ausnahmefällen kann eine Freistellung vom Unterricht vor oder nach den Ferien von der Schulleitung gewährt werden.

Teilnahme an Schulveranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit

Auch außerhalb der festen Unterrichtszeiten ist die Teilnahme an Schulveranstaltungen, die von der Schule angesetzt sind, für alle Schüler

verpflichtend (z.B. Schulfest, Teilnahme an Wettbewerben u.ä.).

Die Nichtteilnahme ist schriftlich zu begründen.

Betreuung bei abweichenden Unterrichtszeiten

Wenn Unterricht ausfallen muss oder aus anderen Gründen abweichende Unterrichtszeiten festgesetzt sind, wird eine Betreuung für Schüler gewährleistet, die nicht zu Hause bleiben können.

Schulweg

Im 1. Schuljahr gehen die Kinder zu Fuß in die Schule.

Aus Sicherheitsgründen sollten sie ermuntert werden, in Kleingruppen zu gehen. Möchten Sie Ihre Kinder begleiten, so begleiten Sie sie möglichst zu Fuß und nicht mit dem Auto. Die Parksituation vor der Schule ist dramatisch, wenn viele Kinder mit dem Auto gebracht werden.

Im 2. und 3. Schuljahr können die Kinder mit Erlaubnis der Eltern mit dem Roller in die Schule kommen.

Im 4. Schuljahr können die Kinder mit dem Roller oder nach bestandener Fahrradprüfung mit dem Fahrrad kommen (mit Erlaubnis der Eltern).

Roller oder Fahrrad sind in der Fahrradhalle abzustellen und abzuschließen.

  1. Mitarbeit und Beteiligung der Eltern

Das Zusammenleben in der Schule wird begünstigt, wenn
Eltern und Lehrer sich gegenseitig unterstützen und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Kinder können sich leichter orientieren, wenn

sie einheitliche Regeln und Grenzen aufgezeigt bekommen. Dazu ist es wichtig, dass Erziehungsziele und Regeln für das Zusammenleben mit den Eltern gemeinsam besprochen und sowohl zu Hause als auch in der Schule eingehalten werden.

Es stärkt das Selbstwertgefühl der Kinder, wenn

Eltern aktiv am Schulleben teilnehmen. Das zeigt sich durch den Besuch von Elternabenden, Sprechstunden , Elternsprechtagen und der Mitwirkung an Klassenfesten und Schulfesten.

Für die Klasse kann es sehr bereichernd sein, wenn

Eltern sich mit ihren Fähigkeiten und ihrem Wissen zu bestimmten Unterrichtsthemen einbringen

Selbstständige Kinder haben es in der Schule und im Leben leichter.

Das Selbstständigwerden der Kinder kann von Eltern erheblich unterstützt werden, indem sie folgende Pflichten begleiten und unterstützen, aber keinesfalls dem Kind abnehmen:

  • die Arbeitsmaterialien in der Schule dabeihaben
  • die Hausaufgaben regelmäßig anfertigen
  • pünktlich zur Schule kommen.

Insgesamt sollen sie eine positive Grundhaltung zur Schule bei den Kindern fördern.

  1. Mitarbeit und Beteiligung der Kinder am Schulleben

Kinder übernehmen kleine Dienste in der Klassen- und Schulgemeinschaft.
Kinder beraten in regelmäßigen Abständen in Kinderkonferenzen über wichtige Angelegenheiten im Schulleben. Die Leitung übernimmt eine Lehrkraft.
Zur Kinderkonferenz sendet jede Klasse ein Kind im Wechsel.

  1. Diese Schulregeln wurden in Zusammenarbeit von Kindern,

Eltern und Lehrkräften erarbeitet.
Sie gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Verteilung.

Die Kinderkonferenz hat zusätzlich eine Kurzform über Verhaltensregeln für alle Schülerinnen und Schüler zusammengestellt.

Gau-Algesheim, im Februar 2001 (Aktualisierung Mai 2007)

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