Die Hausordnung an unserer Schule
Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich
Vorwort
Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen:
Kinder und Erwachsene
Mädchen und Jungen
Große, Kleine und Farbige
Dicke und Dünne
So verschieden und trotzdem gleich.
Deshalb lasst uns fair, rücksichtsvoll, hilfsbereit und ehrlich sein. Um gut miteinander zu leben, brauchen wir Toleranz und keine Gewalt. Nur so können sich alle wohlfühlen und gut arbeiten.
Um diese Ziele zu erreichen, brauchen wir eine bestimmte Ordnung und vereinbarte Regeln.
Zeitlicher Ablauf des Unterrichtsmorgens
Der Schultag beginnt mit einem offenen Anfang ab 7.35 Uhr. Alle Schülerinnen und Schüler kommen direkt in den Klassensaal, der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr.
Tägliche Unterrichtszeiten
Klasse 1 und 2 | Klasse 3 und 4 abweichend |
||
1. Stunde | 7.50 – 8.40 Uhr | Pause( variabel) | |
8.40 – 8.45 Uhr | |||
2. Stunde | 8.45 – 9.10 Uhr | ||
9.10 – 9.25 Uhr | Gemeinsames betreutes Frühstück | ||
9.25 – 9.40 Uhr | Spielpause Hof | ||
2. Stunde (b) | 9.40 – 10.05 Uhr | ||
3. Stunde | 10.05 – 10.55 Uhr | ||
10.55 – 11.10 Uhr | Spielpause Hof | ||
4. Stunde | 11.10 – 11.50 Uhr | 11.10 – 12.00 Uhr | |
12.00 – 12.10 Uhr | Pause (variabel) | ||
5. Stunde |
12.10 – 12.50 Uhr | ||
Gesamt-Unterrichtszeit | 190 Minuten | 240 Minuten | |
Pausenzeit | 50 Minuten | 60 Minuten |
Betreuende Grundschule
Für die Kinder des 1. bis 4. Schuljahres wird in der Zeit von 11.50 – 14.30 Uhr eine Betreuung in der Grundschule angeboten.
Träger der Betreuung ist die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim. Eine schriftliche Anmeldung ist dort erforderlich (Anträge hierfür gibt es in der Schule). Für die Betreuende Grundschule wurde eine gesonderte Hausordnung erstellt.
Verhalten in den verschiedenen räumlichen Bereichen der Schule
Die folgenden Regeln erleichtern das Zusammenleben in der Gemeinschaft:
Innenbereich:
Außenbereich:
Toiletten:Toiletten sauber und ordentlich verlassen; sie sind kein Spielplatz
Turnhalle: um Unfälle zu vermeiden,Begleitung der Lehrer/innen gehen.
3.Teilnahme an Unterricht und Schulleben
Entschuldigung bei Erkrankung
Erkrankte Kinder sind am Tag der Erkrankung zum Schulbeginn zu entschuldigen:
– Nachricht über Mitschüler
– Anruf im Sekretariat ( Tel. 6146 ab 8.00 Uhr)
Die schriftliche Krankmeldung wird beim Wiedererscheinen dem Klassenlehrer vorgelegt (auch wenn zu Beginn telefonisch entschuldigt wurde).
Regeln für Beurlaubung
Der Klassenlehrer kann Beurlaubungen bis zu 3 Tagen aussprechen.
Diese Beurlaubung muss frühzeitig vor dem Fehlen des Schülers schriftlich beantragt werden.
Eine längere Beurlaubung ist beim Schulleiter zu beantragen.
Nur in dringenden Ausnahmefällen kann eine Freistellung vom Unterricht vor oder nach den Ferien von der Schulleitung gewährt werden.
Teilnahme an Schulveranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit
Auch außerhalb der festen Unterrichtszeiten ist die Teilnahme an Schulveranstaltungen, die von der Schule angesetzt sind, für alle Schüler
verpflichtend (z.B. Schulfest, Teilnahme an Wettbewerben u.ä.).
Die Nichtteilnahme ist schriftlich zu begründen.
Betreuung bei abweichenden Unterrichtszeiten
Wenn Unterricht ausfallen muss oder aus anderen Gründen abweichende Unterrichtszeiten festgesetzt sind, wird eine Betreuung für Schüler gewährleistet, die nicht zu Hause bleiben können.
Schulweg
Im 1. Schuljahr gehen die Kinder zu Fuß in die Schule.
Aus Sicherheitsgründen sollten sie ermuntert werden, in Kleingruppen zu gehen. Möchten Sie Ihre Kinder begleiten, so begleiten Sie sie möglichst zu Fuß und nicht mit dem Auto. Die Parksituation vor der Schule ist dramatisch, wenn viele Kinder mit dem Auto gebracht werden.
Im 2. und 3. Schuljahr können die Kinder mit Erlaubnis der Eltern mit dem Roller in die Schule kommen.
Im 4. Schuljahr können die Kinder mit dem Roller oder nach bestandener Fahrradprüfung mit dem Fahrrad kommen (mit Erlaubnis der Eltern).
Roller oder Fahrrad sind in der Fahrradhalle abzustellen und abzuschließen.
Mitarbeit und Beteiligung der Eltern
Das Zusammenleben in der Schule wird begünstigt, wenn
Eltern und Lehrer sich gegenseitig unterstützen und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Kinder können sich leichter orientieren, wenn
sie einheitliche Regeln und Grenzen aufgezeigt bekommen. Dazu ist es wichtig, dass Erziehungsziele und Regeln für das Zusammenleben mit den Eltern gemeinsam besprochen und sowohl zu Hause als auch in der Schule eingehalten werden.
Es stärkt das Selbstwertgefühl der Kinder, wenn
Eltern aktiv am Schulleben teilnehmen. Das zeigt sich durch den Besuch von Elternabenden, Sprechstunden , Elternsprechtagen und der Mitwirkung an Klassenfesten und Schulfesten.
Für die Klasse kann es sehr bereichernd sein, wenn
Eltern sich mit ihren Fähigkeiten und ihrem Wissen zu bestimmten Unterrichtsthemen einbringen
Selbstständige Kinder haben es in der Schule und im Leben leichter.
Das Selbstständigwerden der Kinder kann von Eltern erheblich unterstützt werden, indem sie folgende Pflichten begleiten und unterstützen, aber keinesfalls dem Kind abnehmen:
Insgesamt sollen sie eine positive Grundhaltung zur Schule bei den Kindern fördern.
Mitarbeit und Beteiligung der Kinder am Schulleben
Kinder übernehmen kleine Dienste in der Klassen- und Schulgemeinschaft.
Kinder beraten in regelmäßigen Abständen in Kinderkonferenzen über wichtige Angelegenheiten im Schulleben. Die Leitung übernimmt eine Lehrkraft.
Zur Kinderkonferenz sendet jede Klasse ein Kind im Wechsel.
Diese Schulregeln wurden in Zusammenarbeit von Kindern,
Eltern und Lehrkräften erarbeitet.
Sie gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Verteilung.
Die Kinderkonferenz hat zusätzlich eine Kurzform über Verhaltensregeln für alle Schülerinnen und Schüler zusammengestellt.
Gau-Algesheim, im Februar 2001 (Aktualisierung Mai 2007)
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